Zur Anerkennung ausländischer Staatsoberhäupter
In der laufenden Debatte um den venezolanischen Gegenpräsidenten Juan Guaidó hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Anerkennung des Oppositionspolitikers durch die Bundesregierung (1) und weitere westliche Staaten in Frage gestellt.Den Sachstand (2) hat der Abgeordnete der Linksfraktion, Andrej Hunko, in Auftrag gegeben. Die Autoren bezeichnen die Frage, ob die Anerkennung Guaidós als unzulässige Intervention zu bewerten ist, als "durchaus berechtigt".
Wissenschaftliche DiensteSachstand WD 2 - 3000 – 014/19 Seite 4
Der Sachstand bearbeitet folgende Fragen
1. Die Anerkennung ausländischer Staatsoberhäupter aus völkerrechtlicher Sicht Der Auftraggeber wirft die Frage auf, ob es für einen Staat völkerrechtlich zulässig ist, ein auslän-disches Staatsoberhaupt als solches anzuerkennen, wenn dieses Staatsoberhaupt seine Position möglicherweise nicht im Rahmen der anwendbaren ausländischen Verfassung erlangt hat oder die Verfassungskonformität des Regierungswechsels nach anwendbarem ausländischen Recht von anderen Verfassungsorganen des betroffenen Landes bezweifelt wird.
2. Drohung mit Anerkennung Der Auftraggeber wirft die Frage auf, inwiefern die Aufforderung zu fairen und freien Wahlenaus völkerrechtlicher Sicht mit der Drohung verknüpft werden durfte, bei deren Ausbleiben den Interimspräsidenten als Staatsoberhaupt anzuerkennen.
3. Drohung mit Militärintervention und Inhaftierung Die Fragestellung des Auftraggebers nach der Zulässigkeit der Drohung mit einer militärischen Intervention und der Inhaftierung eines noch amtierenden Staatsoberhauptes im Gefangenenla-ger der Guantanamo Bay Naval Base bezieht sich auf Äußerungen eines Sicherheitsberaters der US-amerikanischen Regierung, die in der Presse zitiert wurden.
Quellen:
(1) https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesregierung-erkennt-uebergangspraesidenten-an-1576740
(2) https://andrej-hunko.de/start/download/dokumente/1301-wd-2-014-19-venezuela/file